Inspektion und Reparatur nach Herstellervorgaben
Damit Ihre Garantie erhalten bleibt.
Wir führen alle Inspektionen streng nach den Herstellervorgaben durch, dabei verwenden wir ausschließlich Original Ersatzteile oder in Erstausrüsterqualität. Bei jeder Inspektion erhalten Sie von uns eine kostenlose Mobilitätsgarantie von uns.
Auch Ihren Neuwagen können Sie bei uns zur Inspektion abgeben, denn die GVO sichert Ihnen den Erhalt der Garantie/ Gewährleistung. Mit der GVO 461/2010 hat die EU-Kommission die Regeln für den Wettbewerb im Kfz-Service- und Reparaturmarkt neu definiert und damit eine europaweit gültige Verordnung im Sinne der Verbraucher erlassen. In dieser stellt die Kommission unter anderem klar, dass der Hersteller eines Fahrzeugs die Gültigkeit der mit dem Kauf des Fahrzeugs gegebenen Herstellergarantien nicht davon abhängig machen darf, dass Instandsetzungs- und Wartungsdienste für das Fahrzeug in einer Vertragswerkstatt des Herstellers stattfinden.
Als Autofahrer haben Sie das Recht, Ihren Neuwagen von Anfang an zu uns zu bringen. Dabei ist es egal, ob es sich dabei um eine Inspektion, einen Ölwechsel oder eine Verschleißreparatur handelt. Die Regelung gilt übrigens für den Zeitraum der 24-monatigen Gewährleistung, genau so wie für die mit dem Kauf gewährten längeren Garantiezeiträume (z. B. bei Kia 7 Jahre, Toyota und Suzuki 3 Jahre).
Wenn bei Ihrem Fahrzeug die nächste Inspektion ansteht, ist Ihr Fahrzeug bei uns in den besten Händen. Machen Sie deshalb noch heute einen Termin zur Inspektion bei der Gast GmbH.