HU / AU
Damit Ihr Fahrzeug alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
Alle Fahrzeuge mit einem amtlichen Kennzeichen müssen alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung. Bei einem Neuwagen ist die erste HU nach 3 Jahren, danach folgen die Untersuchungen in einem 2-Jahres-Rhythmus.
Eine Prüfplakette bekommt Ihr Fahrzeug nur dann, wenn der Prüfer keine Bedenken bezüglich der Vorschriftsmäßigkeit Ihres Fahrzeugs hat. Durch die Prüfplakette wird Ihnen bescheinigt, dass Ihr Fahrzeug zum Zeitpunkt der Untersuchung vorschriftsmäßig und umweltverträglich ist. Die Prüfberichte müssen bis zur nächsten Hauptuntersuchung im Fahrzeug aufbewahrt und bei Verkauf des Fahrzeugs dem Käufer übergeben werden.
Die Farbe der Prüfplakette wechselt jedes Jahr in einem 6-Jahres-Turnus. Konkret heißt das, dass sich das Farbschema alle sechs Jahre in folgendem Rhythmus wiederholt: Braun, Rosa, Grün, Orange, Blau, Gelb.
Dabei dient der Farbwechsel der Polizei und dem Ordnungsamt, schnell zu erkennen, ob das Prüfintervall des Fahrzeugs eingehalten wurde. Im Zentrum der Prüfplakette steht eine zweistellige Zahl. Sie gibt Auskunft über das Jahr, in dem das Prüfintervall auslaufen wird. Am Außenrand der Plakette sind Zahlen von eins bis zwölf angebracht, die für die Monate des Jahres stehen. Dabei gibt die Zahl, die auf der "Zwölf-Uhr-Stellung" steht, jeweils den Endmonat des Intervalls an, in dem das Fahrzeug zur Prüfung muss. Über und unter den Zahlen 1-12 -11 ist die TÜV-Plakette schwarz markiert. Das sorgt dafür, dass der Endmonat auch aus der Entfernung zu lesen ist.
Ein Beispiel:
Muss der Wagen z.B. im Juni zur HU, steht die 6 auf der 12-Uhr-Position der Plakette, also oben. Der schwarze Bereich (1-12-11) steht jetzt, im Sinne einer Uhr auf genau 6 Uhr. Der Zeitpunkt der nächsten HU ist dadurch schon aus der Entfernung gut ablesbar.
In der Gast GmbH finden HU-Untersuchungen immer mittwochs bis freitags statt. Bitte melden Sie sich einen Tag vorher für eine HU-Untersuchung an.